Anweisung von Abteilungsleiterin nicht an PR Sitzung teilzunehmen (Umgang mit Arbeitgeber)

hackenberger, Thursday, 25.01.2007, 08:27 (vor 6303 Tagen) @ bifavi

Hallo Bifavi,

das Vorgehen, die Aufforderung der Abteilungsleiterin war nicht rechtens. Sie war vielmehr ein ganz klarer Verstoß gegen geltende Gesetze. Sie erfüllt den Sachverhalt der Mandatsbehinderung, dieses könnte man mit den entsprechenden rechtlichen Mitteln ahnden.

Laut den geltenden Gesetzen, geht Mandatsarbeit gang klar vor der sonstig zu erbringenden Arbeitsleistung. Es ist hier die Aufgabe der Führungskräfte i.V. des AG hier dafür Sorge zu tragen, dass dieses möglich ist.

Ich würde Dir vorschlagen, führe ein ruhiges sachliches Gespräch mit der Abteilungsleiterin. Erkläre ihr die Rechtslage noch einmal. Erkläre ihr weiterhin, dass Du zurzeit nicht beabsichtigst diese Anweisung von ihr für mögliche rechtliche Schritte zu nutzen, sie aber aufbewahren würdest. Du gingst aber nun davon aus, dass es vergleichbare Sachverhalte zukünftig nicht mehr geben würde. Erkläre ihr auch, dass Du grundsätzlich Verständnis für ihre Probleme der Arbeitsverteilung/-übertragung hättest, Sie bitte aber auch für deine Mandatspflichten. Bitte vielleicht den PR Vorsitzenden dich in dieser Sache zu unterstützen.

» Wie kann ich weiter vorgehen das so etwas nicht nochmals geschieht.
» Kann es zu negativen Konsequenzen in Bezug auf meine Person kommen
» (Abmahnung, etc.)
Nein!! Diese wäre sofern sie erginge rechtswidrig und könnte/sollte vor dem Gericht angefochten/beklagt werden.

» Werde auf jedenfall mit dem Arbeitgeberbeauftragten noch berichten.

Dieses ist ein gute Idee, bitte diesen hier vermitteln einzugreifen.


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