Musste Betriebsratssitzung verlassen (Umgang mit BR / PR)

hackenberger, Thursday, 25.01.2007, 18:21 (vor 6303 Tagen) @ Dino 1887

Hallo Klaus,

nein, sofern der BR-Vorsitzende oder in seiner Stellvertretung die Sitzungsleitung die Sitzung nicht offiziell beendet muss Du diese nicht verlassen. In einer solchen Aufforderung könnte ggf. sogar Mandatsbehinderung durch den BR-Vorsitzenden liegen.

Der BR kann selbstverständlich die BR-Sitzung beenden und dann die BR-Mitglieder bitten noch zu einer Besprechung zu bleiben.

Du kannst und solltest darauf achten und notfalls hinwirken, z.B. in deinem Bericht in der nächsten BR-Sitzung dass zum einen der Sachverhalt aktenkundig wird (also in Protokoll kommt) und dass Du solches Handeln beanstandest und zukünftig nicht mehr akzeptieren wirst.

Ich gehe einmal davon aus, dass auf jeder BR-Sitzung ein TOP aufgenommen ist der lautet: Bericht der SchwbV. Ansonst beantrage dieses ggf. oder am besten schriftlich beim BR-Vorsitzenden.

Es wäre aber ggf. auch um eine gute Zusammenarbeit nicht gleich zu gefährden möglich, dass Du ein vertrauensvolles Gespräch mit dem BR-Vorsitzenden suchst um dieses auf diese Art zu klären. Oftmals hilft ja ein Gespräch in Ruhe weiter.

Also noch einmal, die SchwbV hat ein uneingeschränktes Teilnahmerecht zu allen Gremiensitzungen des BR von Anfang bis Ende dieser. Selbstverständlich auch ein uneingeschränktes Rederecht zu allen TOP/Punkten ganz egal ob es Schwerbehinderte betrifft oder nicht. Man sollte aber auch immer bedenken, nur sachliche und rechtliche richtige Beiträge helfen wirklich. Also auch einmal ein Blick ins BetrVG. ;-)


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