Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (Allgemeines)

Bernd Raupach @, Friday, 26.01.2007, 08:48 (vor 6301 Tagen)

Hallo alle zusammen,
eine Kollegin wendet sich, leider recht häufig, mit "Problemen" an den Vorgestzten bzw. Arbeitgeber. Der aufgrund der Häufigkeit jedoch nicht mehr reagiert.Die Kollegin war bereits 9 Wochen am Stück krank und vermutet, wenn es so weiter geht, das gleiche wieder. Hat der Arbeitgeber nicht die Pflicht sich um Arbeitnehmer, die um Hilfe bitten, sich zu kümmern >>> Ich weis noch darauf hin das die betroffene nicht Schwerbehindert ist. ( noch nicht )Wer kann mir sagen wo ich nachlesen kann >
Danke
Grüße
Bernd Raupach


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