Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (Allgemeines)
Hallo Bernd Raupach,
hier hat der AG (auch bei Nichtbehinderten) den § 84 (2) SGB IX zu beachten auf Grundlage der langen Krankenfehlzeiten (mehr als 6 Wochen). Der BR ist hier mit einzubinden bei Schwerbehinderten auch die SchwbV. Der BR müsste notfalls den AG auffordern den § 84 (2) SGB IX zu beachten und anzuwenden.