Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (Allgemeines)

hackenberger, Friday, 26.01.2007, 10:53 (vor 6302 Tagen) @ Bernd Raupach

Hallo Bernd Raupach,

hier hat der AG (auch bei Nichtbehinderten) den § 84 (2) SGB IX zu beachten auf Grundlage der langen Krankenfehlzeiten (mehr als 6 Wochen). Der BR ist hier mit einzubinden bei Schwerbehinderten auch die SchwbV. Der BR müsste notfalls den AG auffordern den § 84 (2) SGB IX zu beachten und anzuwenden.


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