Schw.beh. möchte Aufhebungsvertrag! Schwb.vertretung ist dagegen!!! (Kündigung)
Hallo Thomas,
es ist richtig, dass keine Interessenvertretung einen Aufhebungsvertrag verhindern kann, wenn beide Vertragsparteien sich einig sind.
Wenn die VPS sich da "sperrt", müssen schon Gründe vorliegen, die so stark sind, dass er den SbM vor diesem doch schwerwiegenden Schritt bewahren will.
Aber da müßten sich doch VPS und BR einig sein. Auch wenn der BR meint dass er da außen vor sei. Das verstehe ich nicht! Mitarbeiter ist Mitarbeiter, ob behindert oder nicht. Der SbM hat eben zwei Interessenvertretungen!