Vereinfachtes Wahlverfahren mit Briefwahl aller Wahlberechtigten? (Wahlen)

hanna, Sunday, 04.02.2007, 13:31 (vor 7199 Tagen)

Hallo,

ich habe folgende Frage: in meinem Betrieb (lt. Aussage der Vertrauensperson f. Schwerbehinderte 11 Wahlberechtigte) wurde im November 2006 per Briefwahl gewählt. Diese Wahl habe ich erfolgreich angefochten, da diese SBV selbst Wahlvorschläge vorgegeben hatte, die Wahlunterlagen selbst versandte und sich die Wahlunterlagen wieder an ihre private Anschrift zusenden ließ. Die Auszählung sollte im Beisein der MAV erfolgen.

Nach der Anfechtung wurde mir in einem persönlichen Gespräch angeboten, dass es doch so laufen könne, ich könne ja auch die Stellvertretung übernehmen!!!

Jetzt steht das 2. Mal eine vereinfachtes Wahlverfahren an: Es wurden vom SVB erneut Unterlagen an jeden Wahlberechtigten versandt - hierin befand sich ein Wahlvorschlag-Formular und eine entsprechende Zustimmungserklärung, mit der Bitte, diese nach spätestens 14 Tagen in einer Wahlurne in der Zentrale unseres Hauses abzugeben.

Nun meine Fragen:

1. Ist es überhaupt zulässig, eine solche Wahl vollständig per Briefwahl zu organisieren>

2. Muss nicht vorher eine Liste der Wahlberechtigten aushängen> Woher soll ich wissen, wen ich vorschlagen kann, wenn ich nicht weiß, wer schwer behindert oder gleichgestellt ist. (Mir liegt daran, dass mich ein Schwerbehinderter vertritt!!).

Meines Wissens ist eine ordentliche Wahlversammlung mit Wahl eines Wahlleiters usw. nicht geplant. Ist dieser Ablauf überhaupt zulässig.

Gruß
Hanna


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