Keine Reaktion des BR (Wahlen)

hackenberger, Tuesday, 06.02.2007, 15:22 (vor 7197 Tagen) @ Eric

Hallo Eric,

sofern bei euch mindestens 5 Wahlberechtigte gegeben sind ist es ganz einfach. Es ist bei euch vermutlich eine Wahl nach dem vereinfachten Wahlverfahren durchzuführen.

Also gilt § 19 der SchwbVWO (Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen)

§ 19 Vorbereitung der Wahl.
(1) Spätestens drei Wochen vor Ablauf ihrer Amtszeit lädt die Schwerbehindertenvertretung die Wahlberechtigten durch Aushang oder sonst in geeigneter Weise zur Wahlversammlung ein.
(2) Ist in dem Betrieb oder der Dienststelle eine Schwerbehindertenvertretung nicht vorhanden, können drei Wahlberechtigte, der Betriebs- oder Personalrat oder das Integrationsamt zur Wahlversammlung einladen.
Du siehst, ihr benötigt den BR nicht. Siehe Abs. 2

Weiters findest Du auch hier auf den Webseiten: z.B. http://www.schwbv.de/wahlen.html oder auch im Forum, einfach wie von uns gewünscht, bitte doch die Suchfunktion benutzen. Du bekommst beim IA auch Unterstützung und Unterlagen.


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