Urlaub / Resturlaub 06 (Allgemeines)

Joerg, Wednesday, 07.02.2007, 14:03 (vor 6295 Tagen)

Hallo liebe Kollegen,

nun habe ich ein Problem mit meinem Arbeitgeber. Ich selbst bin auch SchwbV von 7 Schwbs und 2 Gleichgestellten.

Ein Gleichgestellter (war Ende 2006 zur Kur) und meine Person (war Nov./Dez. krank - Urlaub war geplant und genehmigt für 15.-19.12.).

Wie Ihr Euch schon denken könnt, möchte der Arbeitgeber lt. Tarifvertrag (hier steht "kann" bei betriebsbedingten und persönlichen Gründen des AN schriftlich ein Übertrag beantragt werden) die Urlaube nicht genehmigen.

Ich habe den Arbeitgeber bereits mitgeteilt, dass lt. Bundesurlaubsgesetz die Übertragung von Resturlaub in das Folgejahr weder einen Antrag des Arbeitnehmers auf Urlaubsübertragung, noch eine entsprechende Annahmeerklärung des Arbeitgebers voraussetzt. Die Urlaubsübertragung vollzieht sich vielmehr kraft Gesetzes, wenn die Voraussetzungen des § 7 Abs.3 S.2 BUrlG vorliegen. Danach ist eine Urlaubsübertragung statthaft, sofern z.B. wegen Krankheit oder aus betrieblichen Gründen der Urlaub bis zum 31.12. nicht genommen werden konnte (steht ja bereits hier im Forum, einige Seiten zuvor).

Daraufhin gibt er wieder an, dass meine Information über das Bundesurlaubsgesetz zwar stimmt, aber nach §13 auch eine Änderung durch ev. Tarifverträge erlaubt sind und diese sich auch mal zu Umgunsten des AN stellen können.

Daraufhin habe ich ein Telefonat mit der Gewerkschaft geführt. Diese stimmte der Meinung des AG zu und ich hätte Chance meinen Urlaub und den des Gleichgestellten durchsetzen zu können. Auf dieses Schreiben hin, habe ich mir nochmal diesen $ 13 durchgelesen und festgestellt, dass da genau das Gegenteil steht...nicht zu Ungusten des AN...oder verstehe ich da etwas falsch>

Wie seht Ihr die ganze Sache...>

lieben Gruss
Jörg


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