Änderungs-Antrag (Antragstellung / Widerspruch)

hackenberger, Monday, 12.02.2007, 15:15 (vor 6290 Tagen) @ Bansi

Hallo Uwe,

erst einmal auch noch Glückwunsch zur Wahl und viel Erfolg im Mandat.

So nun zu Deiner Frage:

Also die Kollegin sollte unbedingt von allen behandelnden Ärzten aktuelle Befundberichte haben. Die Ärzte stellen diese, teils gegen eine entsprechende Gebühr, aus. Bitte auch daran denken, alle gesundheitliche Beeinträchtigungen und deren Auswirkungen, sowohl beruflich wie privat, aufführen und gut beschreiben. Bitte auch die sich hieraus ergebenen Veränderungen/ Beeinträchtigungen gegenüber der Zeit vor dieser Zeit.

Das Versorgungsamt bindet i.d.R. nur noch den Hausarzt ein und bittet diesen um Stellungnahmen. Hierdurch kann es dann dazu kommen, dass dem Versorgungsamt nicht die für die Entscheidung/Wertung besten Unterlagen zur Verfügung stehen und man dann im Widerspruchsverfahren dieses wieder klären muss. Daher mein Hinweis, stets so viele und ausführliche Befundberichte beifügen wie möglich. Dieses ist auch heute wichtig, da man den Schutz des SGB IX ja erst ab Datum der Feststellung bekommt.

Weiter, stets hier die Beiträge alle gut lesen um so zu lernen.;-)


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