Änderungs-Antrag (Antragstellung / Widerspruch)

Ede vom Bayerwald, Tuesday, 13.02.2007, 08:10 (vor 6289 Tagen) @ Bansi

Hallo Uwe,
Bei uns in BAyern ist es angeraten Mitglied des VdK zu werden,- kostet 6€/Monat - und mit dem den Antrag zu stellen. Die Versorgungsämter erlauben sich dann nur noch relativ wenig "Fehler", die durch Einspruch oder Gericht geklärt / geändert werden müssen, da der VdK Rechtsschutz im Beitrag bietet.

Wenn nicht das erwartete Ergebnis kommt, unbedingt Akteneinsicht nehmen beim Versorgungsamt. Haben es hier schon wiederholt erlebt, dass bei Anträgen Unterlagen mitgeschickt waren oder benannt, die offensichtlich bei der (Neu-) Bewertung des Antrages nicht berücksichtigt wurden!
Die Einsicht muss der Antragsteller nehmeen, da nur er weiß. was bei seinen Unterlagen wichtig ist.
Wichtig sind alle Unterlagen, die etwas zum Antragsgrund aussagen!!

Und alles hinterfragen, insbesondere auch auf welcher Gesetzesgrundlage! Verordnungen dürfen Gesetze nicht aushebeln, obwohl viele sie so auslegen und behandeln (wenn man nicht nachfragt. Sind letztendlich nur Vorschriften für das Verwaltungsinterne Handeln.

Bei Änderungsanträgen / Verschlimmerungsanträgen immer beachten, dass dann immer der GANZE Fall überprüft wird, als sei dies ein Neuantrag!!
Ist insbesondere wichtig, wenn jemand einen GdB von 50 hat und nach einem Verschlimmerungsantrag wegen Änderung der Anhaltspunkte aufeinmal unter diese Grenze rutschen könnte.
Habe hier so einen Kollegeen, der momentan keinen Antrag stellen darf, da sein Leiden in den Anhaltspunkten neu bewertet ist ( unter 50) und die neuen Leiden nicht eindeutig 50 ergeben würden. Diese Geringerbewertunug ist z.B. bei Krebsleiden und Augengeschichten.
Eine Überprüfung von Amts wegen ist übrigens in der Regel nicht zu erwarten, kann aber passieren.


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