Re: Seminarbesuch

hackenberger, Saturday, 17.07.2004, 18:57 (vor 7223 Tagen) @ Andor Langer Schwerbeh. Vertr. SBM

Hallo,

die SchwbV muss aber auch nach bestem Wissen und
Gewissen handeln. Sollte also wirklich in zeitlicher
Nähe ein vergleichsweise Fortbildung in der Nähe
stattfinden und somit Kosten erspart werden können,
hat der AG gute Chancen Recht zu bekommen.

Bernhard

PS: Ich schreibe in solchen Fällen (habe gerade meinen
Vertreter zur Schulung bei Hans-Peter angemeldet)
stets den AG frühzeitig an weise auf die Kosten und
aber auch dei Notwendigkeit der Maßnahmen (Notwendig
zur Erfüllung der Aufgaben den SchwbV lt. SGB IX hin
und dass sofern ich bis zum xx.xx nicht gegenteiliges
höre davon ausgehe, dass es von Seitendes AG keine
Einwände gibt.


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