Jahresversammlung BVP - Festlegung Tagesordnung (Allgemeines)

hackenberger, Monday, 19.02.2007, 13:44 (vor 6283 Tagen) @ warze

Hallo,

Grundlage für diese Versammlung ist hier der § 97 SGB IX unter Anwendung des § 95 Abs. 6 SGB IX.

Hiernach ist u.a. auch der AG unter Vorlage der Tagesordnung einzuladen.

Hier ein Auszug dies betreffend:

§ 97 SGB IX:
Mindestens einmal in jedem Kalenderjahr kann die Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung die einzelnen Schwerbehindertenvertretungen der Betriebe oder Dienststellen zu einer Versammlung einladen. Dies folgt aus der entsprechenden Anwendung des § 95 Abs. 6 SGB IX, die durch Abs. 8 dieser Vorschrift festgelegt wird. Dazu lädt die Gesamt- und Bezirksschwerbehindertenvertretung die Vertrauenspersonen der Schwerbehindertenvertretung ein und die Hauptschwerbehindertenvertretung die Vertrauenspersonen der Bezirksschwerbehindertenvertretungen. Entsprechend der Regelung des Abs. 3 Satz 2 sind bei einer Zahl von Bezirksschwerbehindertenvertretungen unter zehn auch die Schwerbehindertenvertretungen der nachgeordneten Behörden einzuladen.

Allerdings besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Einladung, falls kein entsprechender Antrag der Teilnahmeberechtigten eingeht.

Die durch die Versammlung entstehenden Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen, wie sich aus der entsprechenden Anwendbarkeit des § 95 Abs. 5 SGB IX durch Abs. 7 ergibt.

§ 95 Abs. 6 SGB IX:
Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, mindestens einmal im Kalenderjahr eine Versammlung schwerbehinderter Menschen im Betrieb oder in der Dienststelle durchzuführen. 2 Die für Betriebs- und Personalversammlungen geltenden Vorschriften finden entsprechende Anwendung.
Die Schwerbehindertenversammlung ist nicht öffentlich (vgl. § 42 Abs. 1 BetrVG, § 48 Abs. 1 BPersVG). Der Arbeitgeber ist unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen.

Sollte euer Bezirksvertrauensperson hier also beratungsresistent sein, so kann man ihn auf die entsprechenden §§ des SGB IX und des BetrVG bzw. BPersVG hinweisen und auch darauf, dass er es hier mit seinen Wählern zu tun hat. Diese könnten bei der nächsten Wahl spätestens erkennen, dass hier offenbar nicht die optimale Vertretung gewählt wurde.

Man kann das Ganze auch noch durch einen Entsprechenden Antrag durch die Wahlberechtigten verstärken. Sie stellen den Antrag an die BSchwbV, dass unter rechtzeitiger Vorlage einer entsprechenden Tagesordnung zu einer Schwerbehindertenversammlung eingeladen werden soll. Am besten auch gleich noch vorgesehene TOPs mit beantragen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion