Jahresversammlung BVP - Festlegung Tagesordnung (Allgemeines)

warze, Monday, 19.02.2007, 14:24 (vor 6283 Tagen) @ hackenberger

Hallo,
erst einmal vielen Dank.
Die Bezirksvertrauensperson hat den Hinweis auf die entsprechenden §§ des SGB IX sowie des BPersVG bereits vielfach von den Wahlberechtigten erhalten. In den Kommentierungen des BPersVG findet man auch den Satz, dass bei den durchzuführenden Jahresversammlungen der Bezirksschwerbhindertenvertretungen die entsprechenden Bestimmungen des § 48 BPersVG (also die Bestimmungen für die Durchführung von Personalversammlungen)anzuwenden sind. Diese sagen jedenfalls aus, das die Tagesordnung rechtzeitig bekanntgegeben sein muss. Aber:Er ist immer noch Beratungsresistent und wird die TOP`s nicht vor Beginn der Sitzung liefern!!!!! Die Einladung haben wir ja bereits erhalten.
Ergo: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit dem Ziel, die TOP`s doch noch zu benennen> Oder wie geht man heutzutage mit gewählten Vertretern um>

MfG
Warze


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