Wählbarkeit ohne Dienstposten (Wahlen)

Karl-Heinz Scharun @, Berlin, Tuesday, 20.02.2007, 10:39 (vor 6282 Tagen)

Gem. § 94 Abs. 3 S.1 SGB IX muss der Wahlbewerber u.a. zu den in der Dienststelle "nicht nur vorübergehend" Beschäftigten gehören.
Ist ein Bewerber wählbar, wenn er in der Dienststelle keinen Dienstposten besetzt, sondern im Überhang geführt wird und in der Dienststelle - wenn auch schon seit Jahren - lediglich funktionell verwendet wird >


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