kein Gespräch nach § 8 4 (2) (Kündigung)

Annegret64, Sunday, 25.02.2007, 18:52 (vor 6278 Tagen)

Hallo,

mein AG hat einen Antrag auf Kündigung beim I-Amt gestellt. Ich bin seit einem Jahr krank. Meine genauer Krankheit und Prognose (= positiv, in ca. 4 Monaten wieder arbeitsfähig) kennt mein AG nicht. Es ist eine größere Firma, aber Personalvertretung git es nicht. Der AG hat zwar vor einigen Monaten gewollt, dass ich meinen Arzt von der Schweigepflicht entbinde, dass habe ich jedoch nicht getan. Ein Gespräch nach "BEM § 84 (2) SGB IX" hat nie statt gefunden. Darf das I-Amt einer Kündigung zustimmen>

Annegret


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