sozialplan Verhandlungen! (Kündigung)

hackenberger, Monday, 26.02.2007, 11:32 (vor 6277 Tagen) @ Gerd

Hallo Gerd,

ein solches Urteil kenne ich nicht. Die Gleichstellung hat ja vorrangig das Ziel der Sicherung des Arbeitsplatzes und daher hierfür auch den besonderen Kündigungsschutz zu gewähren.

Frage doch einfach den AG nach der genauen Rechtsgrundlage, also dem Urteil!

Weiter, der BR kann ja auch hier zu den Verhandlungen einen Anwalt zur Beratung hinzuziehen.


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