sozialplan Verhandlungen! (Kündigung)

David ⌂, NRW, Tuesday, 27.02.2007, 22:39 (vor 6276 Tagen) @ Gerd

Hallo Gerd,

das würde ich nicht empfehlen. Stattdessen ist es wohl sinnvoll und liegt in Deinem Aufgabenbereich, die betroffenen MA auf Ihre Rechte bzw. Rechtstellung aufmerksam zu machen. Daraus können eigene Entscheidungen treffen. Dies mit Hilfe des dafür bestimmten Personen (Anwälte etc.) bzw. Gewerkschaften.
Ebenso ist eine Kontaktaufnahme zu dem zuständigen Integrationsamt, um den Sachverhalt in dieser Angelegenheit von einem Dritten beleuchten zu lassen, sicherlich eine weitere Möglichkeit die in Betracht zu ziehen ist.

Der Arbeitgeber muss ein berechtigtes Interesse an der ordnungsgemäßen Durchführung seiner Absichten haben. Du hast Ihn darauf bereits aufmerksam gemacht das er falsch liegt und kannst dies vielleicht ein weiteres Mal bekräftigen.

Ebenso hat der BR/ PR eine Überwachungspflicht der Einhaltung geltender Rechte, auch dem SGB IX. Auf eine mögliche Aussetzung eines Beschlusses des PR/ BR durch die Schwerbehindertenvertretung sollte von Seiten der Schwerbehindertenvertretung m.E. nach, in vertrauensvoller Zusammenarbeit, hingewiesen werden. Dies gilt, um eine objektive Betrachtung des Sachverhaltes durch die Schwerbehindertenvertretung, in den Meinungsbildungsprozess des PR/ BR frühzeitig vor einer Entscheidung miteinfließen zu lassen.


Gruß
David

VPschwbM


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