Re: Ersatzperson

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 26.07.2004, 19:01 (vor 7228 Tagen) @ Trebstein ; Klaus

Hallo Klaus,
eine solche Regelung, die direkt eine Ersatzperson
beinhaltet, ist mir nicht bekannt.
Die gesetzliche Praxis, dass SchwbV-Arbeit Vorrang
hat, stellt unmissverständlich (auch für AG) klar,
dass ggf. die geschuldete Arbeitsleistung liegen
bleibt oder falls nicht möglich von einer anderen
Person erledigt werden muss.
Aber bedenke: Von einer Minute zur anderen
verschwinden geht nicht.
Am besten dem AG feste Zeitfenster (Sitzungen,
Sprechstunden etc.) mitteilen. Somit muss er handeln
und für Ersatz sorgen.
Sollte es problematisch werden, dann bitte mit BR
kontakten, denn für nicht freigestelle Mitglieder
beseht oft die gleiche Problematik und ihr könnt eine
gemeinsame Strategie entwickeln.

Gruß HP


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