Re: BR-Sitzung

hackenberger, Tuesday, 27.07.2004, 10:16 (vor 7213 Tagen) @ Trebstein;Klaus

Hallo Klaus,

die SchwbV hat ein Rederecht/Beteiligungs-
/Teilnahemrecht an allen Sitzungspunkten (zu allen
TOP). Daher haz sie auch Anrecht auf Einsicht in alle
Sitzungsunterlagen und auch in das Protokoll (alle
TOP). In der Regel wird das Protokoll allen BR-
Mitgliedern in Schriftform ausgehändigt. Ist dem so,
sa hat auch die SchwbV das Anrecht auf diese Unterlage
in dieser Art (Gleichbehandlung wie BR-Mitglieder).

PS: Da die SchwbV ein Rederecht zu allen TOP hat,
sollte sie aber auch wissen über was sie redet, daher
sind gewisse Kentnisse im BetrVG auch sehr sinnvoll.
Aus deisem Grunde hat z.B. auch die SchwbV ein Recht
auf Teilnahme an BR-Lehrgängen zum BetrVG.

Aber immer wieder erwähne ich auch, führt ein gutes
Gespräch mit euerem BR/BR-Vorsitzenden, denn jeder
benötigt die Unterstützung/Mit-/Zusammenarbeit des
anderen.

Bernhard


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion