Mobbing durch 1. Stellvertreter (Stellvertreter/in)

hackenberger, Tuesday, 06.03.2007, 14:29 (vor 6271 Tagen) @ Wenzel

Hallo Wenzel,

schaue einmal hier: http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=4521 dürfte sich in Teilen ähnlich sein.

Grundsätzlich ist es aber so: Es wurde eine Vertrauensperson gewählt und nur diese ist im Mandat. Es sein denn es trifft die Ausnahmeregelung (Möglichkeit) bei mehr als 100 Schwerbehinderten mit der dauerhaften Übertragung der Aufgaben auf den 1. Stelli zu.
Die Vertrauensperson erklärt ihre Verhinderung bzw. stellt diese fest. Nur dann, und nur dann rückt für dei Zeit der Verhinderung der 1. Stelli nach. Somit ist auch ganz klar, sofern Du nicht verhindert bist, nimmst Du ALLE Aufgaben war. Der Stelli kann Dir nichts, aber auch gar nichts verbieten!
Sofern Du in den 3 Tagen deiner Anwesenheit alle Aufgabe die anfallen und auch alle Sitzungen/Termine wahrnehmen kannst kommt auch der 1. Stelli ggf. überhaupt nicht zur Mandatsausübung.
Auch hier den Rat, ggf. auch einmal den Vermittlungsversuch mit dem IA zu prüfen.

PS: gehe bitte mit dem Wort "Mobbing" sehr behutsam um. Nutze hier einmal den Suchbegriff "Mobbing" dazu haben wir schon einiges geschrieben. Auch bezüglich des Umganges mit diesem Wort.


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