Verweigerung der Freistellung und Kostenübernahme durch den AG (Seminare / Fortbildung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 08.03.2007, 10:02 (vor 6269 Tagen) @ lyle

Hallo lyle,
folgendes nur dann anwenden, wenn absolut keine Gesprächsbereitschaft besteht:

Anruf beim örtlichen Arbeitsgericht.
Nach dem zuständigen Arbeitsrichter für einstweilige Verfügungen fragen.
Diesem den Fall schildern.
Je nach Sachlage (Eilbedürftigkeit) bekommst du eine einstweilige Verfügung.
Falls du Mitglied der Gewerkschsft bist ( wenn nicht , dann werde es) rufe den Gewerkschaftssekretär an und lasse dich beraten und unterstützen.

Wenn dir diese Vorgehensweise zu hart ist, dann kontaktiere das IA. Möglicherweise hilft ein Anruf bei deinem Chef (aber der wirkliche) weiter.

Berichte bitte wie es weiter geht.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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