Freistellung bei Nachtschicht (Allgemeines)

Ede vom Bayerwald, Wednesday, 14.03.2007, 07:51 (vor 6263 Tagen) @ frank.d

Hallo,

soweit mir bekannt, ist jedem Mitarbeiter die Möglichkeit zu schaffen, an Personal-/Betriebsversammlungen teil zu nehmen. Die haben da gesetzlichen Anspruch!
Da es sich bei der Versammlung der Schwerbehinderten im Prinzip ebenso um eine Personalversammlung handelt, so ist meines Erachtens auch genauso zu verfahren!
Hierzu bedarf es natürlich dann auch einer Organisation, die mit dem AG entsprechend eng abzustimmen ist, was Termin, Zeitpunkt und Versammlungsort betrifft.


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