Freistellung bei Nachtschicht (Allgemeines)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 14.03.2007, 07:58 (vor 6263 Tagen) @ frank.d

Hallo Frank,
erstmal gelten hier die selben Regelungen wie bei der Betriebsversammlung.
Grundlage ist das BetrVG.

Grundsätzlich gilt aber:

Die Versammlung der schwer behinderten Menschen findet während der Arbeitszeit statt. Wenn Gleitende Arbeitszeit, dann während der Kernzeit.

Die Durchführung außerhalb der Arbeitszeit ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Die organisatorisch-technische Eigenart des Betriebes muss eine Durchführung der Versammlung außerhalb der Arbeitszeit zwingend erfordern.

Wenn es nun wirklich "zwingend" erforderlich ist, dann wäre es ratsam genau so zu verfahren, wie es euer BR bei der Betriebsversammlung macht. Dazu müssten bereits Regelungen mit dem AG (bzgl. Nachtschicht etc) getroffen sein.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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