Seminarzeit = Arbeitszeit
Unserer Schwerbehindertenvertretung soll Ihre
Seminarzeit nicht als Arbeitszeit anerkannt werden.
Die Kollegin arbeitet Mo.-Do., das Seminar fand Mo.-Fr.
statt.
Unsere Kommentierung ist für uns nicht sehr schlüssig.
Wir vertreten die Auffassung, dass SGB IX, § 96 Abs. 6
greift.
Eine kurze Erklärung wäre hilfreich.
Vielen Dank!