Behinderten-Pauschbetrag (Allgemeines)

BirgitKE, Berlin, Thursday, 15.03.2007, 07:16 (vor 6262 Tagen)

Hallo an alle,

vielleicht kann mir diese Frage jemand aus dem Forum anhand eigener Erfahrungen beantworten.

Für mich wurde vom Versorgungsamt gerade rückwirkend ab 09/2004 ein GdB von 50(bisher 40) anerkannt.

In welchem Umfang und auf welchem Wege lässt sich der Pauschbetrag noch steuerlich geltend machen, wenn die Bescheide ab 2004 (2007 per 12.03.2007) durchs Finanzamt bereits erteilt wurden. Einsprüche hatte ich nicht eingelegt, da ich nicht damit rechnete, dass das Versorgungsamt so weit zurück den GdB erhöht.

Für Hinweise, Tipps und ähnliches wie immer dankbar. :-D

Birgit

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MfG
Birgit


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