Behinderten-Pauschbetrag (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 15.03.2007, 07:43 (vor 6262 Tagen) @ BirgitKE

Hallo Birgit,

ganz einfach: Stelle beim zuständigen Finanzamt unter Angabe deiner Steuernummer einen Antrag (formlos), Dir diese Pauschbeträge nachträglich anzuerkennen. Du mußt eine Kopie des Schwb-Ausweises und hier wegen der rückwirkenden Anerkennung auch des entsprechenden Feststellungsbescheides beifügen.

Am einfachsten ist es immer, mit dem formlosen Antrag und den Unterlagen bei Finanzamt im der Sprechstunde persönlich vorzusprechen.;-)

PS: Dann bleibt nur noch, viel Spaß bei Geld ausgeben!;-) ;-)


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