Preisnachlass eingeschränkt je nach GdB - zulässig? (Fragen zu einer Behinderung)

Nicole K., Thursday, 15.03.2007, 08:52 (vor 6262 Tagen)

Guten Morgen zusammen,

meine Frage bezieht sich nicht in erster Linie auf Schwerbehindertenrecht im Berufsleben, sondern im Alltag:

Ist es gesetzlich korrekt und damit legitim, wenn bei einer Veranstaltung ein Preisnachlass beim Ticket zwar für Schwerbehinderte angeboten wird, dieser jedoch erst ab einem bestimmten GdB gelten soll>

Im vorliegenden Fall geht es um folgendes: ein Ticket für eine Veranstaltung wurde bei einer Vorverkaufsstelle gekauft. Preisnachlass wurde gewährt, ohne dass der Verkäufer den Schwbh-Ausweis überhaupt sehen wollte, was schon verwunderlich war. Aber gut, der Ausweis kann ja auch noch am Abend der Veranstaltung vorgelegt werden. Allerdings hat sich jetzt quasi in letzter Minute herausgestellt, dass auf dem Ticket IM KLEINGEDRUCKTEN steht "Schwerbehinderung 80%". (Jetzt wollen wir mal ganz davon absehen, dass das nicht "Prozent" heißt...).

Für mich ergibt sich also die Frage: ist diese Einschränkung a) generell zulässig und b) hätte nicht schon im Vorverkauf dementsprechend der Schwbh-Ausweis überprüft werden müssen> Muss man mit einer Zahlungs-Nachforderung an der Abendkasse der Veranstaltung rechnen>

Ich würde mich freuen, wenn jemand sich schonmal mit diesem Thema befasst hat und mir einen guten Tipp geben kann!

Viele Grüße
Nicole


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