Preisnachlass eingeschränkt je nach GdB - zulässig? (Fragen zu einer Behinderung)

Nicole K., Thursday, 15.03.2007, 11:29 (vor 6262 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

danke für deine Antwort!
Natürlich hast du Recht, das Kleingedruckte muss der Käufer selbst lesen. Allerdings muss er dann auch rechtzeitig, also VOR Zahlung, die Möglichkeit haben, das Kleingedruckte zu lesen. Das war in diesem Fall definitv nicht gegeben, und das ärgert mich daran eben so sehr. Aber gut, wahrscheinlich ist das in diesem Fall eben wirklich persönliches Pech. C'est la vie.

Erstaunlich finde ich es allerdings schon, dass ein Veranstalter einen Preisnachlass nur für bestimmte GdB's gewährt, das ist doch relativ unüblich. Ich meine, normalerweise kennt man doch nur Bedingungen wie "Ermäßigungen für Schüler + Studenten, Kinder bis xx Jahre, Schwerbehinderte (Ausweise ist vorzulegen)". Insofern war also meine Frage zum Teil auch bezogen auf meine Tätigkeit als SchwbV gemeint, denn vielleicht fragen mal andere Schwerbehinderte bei mir nach Informationen zu einer solchen Problematik. Keine Ahnung, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, aber man möchte ja am liebsten auf alles vorbereitet sein.

Viele Grüße
Nicole


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