Verlängerung des Ausweises bis Sachlage gerichtlich geklärt ist (Zusatzurlaub)
Folgender Sachverhalt liegt vor.
Kollege wurde von 50% auf 40% abgestuft.Es wurde Widerspruch eingelegt und geklagt, worauf das VA die Schwerbehinderteneigenschaft von 50% für weitere 12Monate bescheinigte, bis die Sachlage gerichtlich abgeklärt ist. Wie verhält sich die Berechnung des Zusatzurlaubs, wenn ein negativer Bescheid z.B schon nach 6Monaten getroffen wird> Wird der Urlaub dann gezwölftelt, und wird bereits in Anspruch genommener zurückgefordert>
MfG
Lorenz