Schwerbehindertenversammlung (Allgemeines)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 03.04.2007, 17:14 (vor 7141 Tagen) @ Magdalena Mayer

Hallo Magdalena,

» Meine Frage ist, dürfen Mitarbeiter, die sich zur Zeit in Erwerbsminderungsrente oder in Sonderurlaub befinden, zu dieser Versammlung eingeladen werden>
Jede/r Wahlberechtigte hat das Recht auf Teilnahme.
Wer ist wahlberechtigt> https://www.komsem.de/wahlen/

» Übernimmt dann der Arbeitgeber z.B. die Fahrtkosten>
Ja, er muss.

» Sollte dies vorab mit dem Arbeitgeber geklärt werden>
Da du den Termin mit dem AG absprichst kannst du auch gleich auf die Kosten hinweisen.
Schau auch hier: https://www.komsem.de/a-z/versammlung-schwerbehinderter-menschen/

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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