TVöD: Betriebliche Kommission (§ 18 TVöD) (TVöD / TV-L)
Hallo Heinz
Soweit du nicht in die Kommission berufen bist, so hast du ein Teilnahmerecht, soweit es um Fragen von Schwerbehinderten im einzelnen oder besonderen geht. Steht so im Bundesgesetz, kann durch LAndesgesetz nicht aufgeweicht oder geändert werden.
ALLERDINGS besteht dein Teilnahmerecht nur in einer beratenden Funktion, so zumindest die bisherigen tariflichen Lösungen zwischen den Tarifparteien.
(Ob das vor Gericht standhält, soweit Ländergesetze und -Regelungen im Schwerbehindertenfragen der SBV im PR ein Stimmrecht zugestehen, wäre erst noch gerichtlich durch zu fechten).
Die Kommission hat nur das Recht dir zu zu hören, nicht die Pflicht und schon garnicht die Pflicht, dir beizupflichten in den Abstimmungen.