Umwandlung/Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses (Einstellung)

Ede vom Bayerwald, Friday, 30.03.2007, 08:52 (vor 6240 Tagen) @ Ilonka Fehrmann

Hallo Ilonka,

was seid ihr> freie Wirtschaft oder öffentlicher Dienst>

HAt euer Betrieb die notwendige Quote von Arbeitsplätzen für Behinderte erfüllt oder liegt ihr darunter>

Im öffentlcihen Dienst besteht bei Unterschreitung eine Einstellungspflicht, wenn die Leistung stimmt und bei so langem Zeitvertrag dürften da schnell die Argumentationen ausgehen.
Die freie Wirtschaft ist da freier. Aber die Argumentation mit weniger Ausgleichszahlung dürfte doch auch in der Freien Wirtschaft ziehen, die schauen doch gewaltig aufs Geld und wie das ausgegeben wird.
Kannst ja argumentieren, dass die nicht zu zahlende Ausgleichsabgabe im Grund (so auskunft unserer Agentur für Arbeit) eine Entschädigung der öffentlichen HAnd für die Beschäftigung von Behinderten darstellt und somit auch Minderleistungen, falls wirklich vorhanden, entschädigt wird.


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