Betriebsarztbesuch angeordnet

Jörg @, Friday, 13.08.2004, 10:54 (vor 7198 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe ein kleines Problem mit meinem Arbeitgeber
und hoffe, dass ihr mir helfen könnt. Ich bin bei
einem großen deutschen Telekommunikationsunternehmen
in der IT angestellt. Aufgrund meiner Multiple
Sklerose-Erkrankung bin ich mit dem Tagesgeschäft
schon so gut wie ausgelastet. Allerdings gibt es in
unserem Tarifvertrag die Klausel, dass es zusätzliche
Zielvereinbarungen (und damit verbunden eine
Leistungsentgeldklausel) geben muss. Nun habe ich das
Problem, dass sich die zusätzliche Leistungskomponente
und der damit verbundenen Stress negativ auf meinen
Krankheitsverlauf auswirkt (4 Schübe im letzten Jahr).
Ich habe nun darum gebeten, aus der Zielvereinbarung
herausgenommen zu werden, damit sich mein
Gesundheitszustand halbwegs stabilisiert. Der
Arbeitgeber hat das mit dem Verweis auf den
Tarifvertrag abgelehnt und zusätzlich eine
betriebsärztliche Untersuchung angeordnet. Der
sinngemäße Wortlaut der Arbeitgeberanfrage an den
Betriebsarzt war :" Herr XXX leidet an MS. Er ist nach
eigenem Bekunden nicht mehr in der Lage, seine
Tätigkeit auszuüben. Wir möchten Sie bitten
festzustellen, wie Herr XXX noch zu belasten ist und
welche Tätigkeit er überhaupt noch ausüben kann".
Meine Frage jetzt ist, wie
1. ich gegen diese falsche Behauptung seitens des
Arbeitgebers vorgehen kann.
2. ob ich diesen Untersuchungstermin wahrnehmen muss
und was der Betriebsarzt attestieren kann.
3. da ich selbst stellv. SchwBV bin und auch schon auf
die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gemäß SGB IX
hingewiesen habe trotzdem in Gefahr laufe, dass der
Arbeitgeber eine Versetzung in Vivento (da in der
Firma kein anderer Arbeitsplatz möglich ist) anstrengt.
4. Der Arbeitgeber mir bestenfalls eine
Rückgruppierung in die nächst niedrige Gehaltsstufe
anbietet in Verbindung mit einem herauslösen aus der
Zielvereinbarung.
Der Betriebsrat und auch unser SchwBV haben das
Problem, dass bisher noch kein "Paradefall" wie meiner
aufgetreten ist und jetzt (auch auf Arbeitgeberseite)
die Einschränkung von Behinderten zu solchen
betrieblichen Problemen geführt hat.
Für eure Hilfe wäre ich euch dankbar !
Viele Grüße
Jörg


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