Re: Betriebsarztbesuch angeordnet

hackenberger, Friday, 13.08.2004, 11:11 (vor 7198 Tagen) @ Jörg

Hallo Jörg,

bis Du Beschäftigter in dem Konzern mit dem großen
magenta "T", dann wende dich doch mal direkt an mich,
dann kann ich gezielter helfen.

Grundsätzlich gilt: Der Arzt, auch der Betriebsarzt
unterliegt der Schweigepflicht und darf daher nicht
einfach ohne Zustimmung des Betroffenen Aussagen
gegenüber dem AG machen.

Weiter, selbstverständlich kann der AG (muss ggf.
sogar) aus Gründen des Gesundheitsschutzes eine
Vorstellung bei Betriebsarzt anregen.

Es gilt weiterhin der § 81 SGB IX SGB IX auch wenn man
das Thema Zielvereinbarung behandelt. Weiter sollen
Ziele so gestalltet werden, dass auch eine Chance auf
Erreichung gegeben ist, wieder auch unter Beachtung
des § 81 SGB IX.

Weiter arbeitets Du ggf. in einem Betrieb/Unternehmen
in welchem ein Integrationsvereinbarung (§ 83 SGB IX)
Geltung hat, auch hierheraus ergeben sich dann
möglicher Weise wieder Anforderungen für den AG bzw.
Ansprüchen für den Behinderten.

Bernhard


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