Ermahnung/Abmahnung (Kündigung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 06.04.2007, 18:21 (vor 6238 Tagen) @ Nicki

Kittner/Zwanziger-Arbeitsrecht §97:
Abmahnungen können schriftlich, aber auch mündlich erteilt werden; ein besonderes Formerfordernis existiert nicht.

Eine Regelausschlußfrist, innerhalb derer als Folge eines vertragswidrigen Verhaltens eine Abmahnung ausgesprochen werden müßte, existiert nicht.

Das Recht zur Abmahnung kann jedoch bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen verwirken.
Das LAG Köln hat Verwirkung in einem Fall angenommen, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer erst ein Jahr nach einem Pflichtverstoß abgemahnt hat, ohne daß es für diese Wartezeit einen erkennbaren, geschweige denn nachvollziehbaren Grund gegeben hätte.

Weiteres zur Abmahnung unter A-Z - Stichwort Abmahnung.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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