Was genau ist Vertretungsfall? (Stellvertreter/in)

hackenberger, Tuesday, 10.04.2007, 09:23 (vor 6235 Tagen) @ Mario

Hallo Mario,

verhindert ist die SchwbV außer bei Krankheit oder Urlaub, wenn z.B. mehrere Termine zeitgleich fallen. Weiter gilt auch, dass Mandatsarbeit immer Vorrang hat. Die "normale" Arbeit muss also ggf. zurückstehen.

Zum speziellen Thema "Verhinderung bei/durch Schichtarbeit" ist mir nichts bekannt. Ich musste mich mit diesem Thema auch bisher nicht befassen.

Eine "echte" Vertretung wegen Verhinderung könnte hier dann nach meiner Auslegung nur entstehen (mit dem dann auch folgenden Auslösen der besonderen Kündigungsschutzes wegen Mandatsarbeit), wenn es sich um eine nicht vorhersehbaren und nicht aufschiebbaren Sachverhalt handelt. War der Sachverhalt bekannt und nicht in die reguläre Schicht der SchwbV verlegbar, hätte die SchwbV ggf. ihre Arbeitszeit hier einmal anpassen müssen.

Das Einstellen von Infos in ein Infosystem löst hier nicht die Mandatswahrnehmung wegen Verhinderung und somit den besonderen Kündigungsschutzes wegen Mandatsarbeit aus. :-(


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