Befristete Krankheitsvertretung - SBV einbeziehen? (Einstellung)

barevi, Tuesday, 10.04.2007, 12:31 (vor 6228 Tagen)

Liebe Freunde,

als ich heute nach meinem Urlaub (vom 26.03. - 09.04.07)wieder meine Arbeit im ÖD antrat, fand ich ein Schreiben mit Datum vom 27.03.2007 vor, aus dem hervorgeht, dass am 26./27.03. Bewerbungsgespräche mit drei Bewerberinnen für eine Krankheitvertretung vom 29.03. bis zunächst 30.06.2007 stattgefunden haben. Die einzige Schwerbehinderte wurde ausgewählt. - Soweit so gut... -

Nun meine Frage: hätte ich nicht auch für diese befristete Einstellung als SBV beteiligt werden müssen> - Meines Wissens nach gibt es im SGB IX keine Zeitvorgaben bzgl. der Beschäftigungsdauer. - Die Bewerberinnen wurde von der ARGE vorgeschlagen. Ich habe vorher weder Kenntnis darüber gehabt, dass eine befristete Stelle zu besetzten ist, noch wurden mir die Bewerbungsunterlagen vorgelegt.

Da die SB- Bewerberin eingestellt wurde, will ich die ganze Sache nicht soo "hoch hängen", möchte aber gleichzeitig den Anfängen wehren.

SGB IX § 81, Abs. 1 - § 95, Abs. 2 und dazu § 156, Abs. 1, Ziff. 7. und 9, sowie Abs. 2 würde ich als Rechtsgrundlagen sehen >>>!


Ich freue mich auf Eure Antworten und

grüße herzlichst

barevi


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