Befristete Krankheitsvertretung - SBV einbeziehen? (Einstellung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 10.04.2007, 12:36 (vor 6228 Tagen) @ barevi

» Nun meine Frage: hätte ich nicht auch für diese befristete Einstellung als
» SBV beteiligt werden müssen>
Ja.

» Meines Wissens nach gibt es im SGB IX keine Zeitvorgaben bzgl. der Beschäftigungsdauer.
Stimmt.

Da du aber im Urlaub warst hätte aúch dein Stelli aktiv eingreifen können.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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