Befristete Krankheitsvertretung - SBV einbeziehen? (Einstellung)
» Nun meine Frage: hätte ich nicht auch für diese befristete Einstellung als
» SBV beteiligt werden müssen>
Ja.
» Meines Wissens nach gibt es im SGB IX keine Zeitvorgaben bzgl. der Beschäftigungsdauer.
Stimmt.
Da du aber im Urlaub warst hätte aúch dein Stelli aktiv eingreifen können.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter