Sonderurlaub? (Allgemeines)

Ede vom Bayerwald, Wednesday, 18.04.2007, 07:46 (vor 6224 Tagen) @ Dagmar Harder

Hallo Dagmar,

Es kommt darauf an, was im Tarifvertrag steht, mit Betreuung von Kindern.

Aber nach meeinen persönlichen Erfahrungen würde ich eher sagen nein, es besteht kein Anrecht darauf, habe genau mit solch einem Fall (GdB100-B-H) persönliche Erfahrungen gemacht vor allerdings schon ca. 15 Jahren.

Vermutlich wäre aber eine Freistellung nach dem Motto unbezahlter Urlaub möglich und in dieser Zeit dann entsprechend Krankengeld von der Krankenkasse.
Schnell reden mit IA, ob da Förderung/ UNterstützung möglich ist, da Schule ja Ausbildung ist und gleichzeitig Teilhabe am täglichen Leben.
Parallel mit dem AG wegen Urlaub oder unbezahlten Urlaub. Der ist ja frei zu machen was er will, soweit es über die bestehenden Regelungen hinausgeht.
Gleichzeitig auch noch mit den Leuten von der Krankenkasse, wg. Krankengeld wenn unbezahlter Urlaub genommen werden müßte.
Eventuell auch Pflegekasse, denn GdB 100 + B + H bei einem Kind könnte u.U. ja sogar eine Pflegestufe mit entsprechendem Geld auslösen, und wenn's nur für die Zeit der Klassenfahrt wäre.

Wie sieht es aus mit Zuschüssen vom Schulträger>

Viel Erfolg
Ede


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