Sonderurlaub? (Allgemeines)

Dagmar Harder, Kiel, Thursday, 19.04.2007, 10:42 (vor 6223 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

» Hallo Dagmar,
»
» Es kommt darauf an, was im Tarifvertrag steht, mit Betreuung von Kindern.
»
» Aber nach meeinen persönlichen Erfahrungen würde ich eher sagen nein, es
» besteht kein Anrecht darauf, habe genau mit solch einem Fall (GdB100-B-H)
» persönliche Erfahrungen gemacht vor allerdings schon ca. 15 Jahren.
»
» Vermutlich wäre aber eine Freistellung nach dem Motto unbezahlter Urlaub
» möglich und in dieser Zeit dann entsprechend Krankengeld von der
» Krankenkasse.
» Schnell reden mit IA, ob da Förderung/ UNterstützung möglich ist, da
» Schule ja Ausbildung ist und gleichzeitig Teilhabe am täglichen Leben.
» Parallel mit dem AG wegen Urlaub oder unbezahlten Urlaub. Der ist ja frei
» zu machen was er will, soweit es über die bestehenden Regelungen
» hinausgeht.
» Gleichzeitig auch noch mit den Leuten von der Krankenkasse, wg.
» Krankengeld wenn unbezahlter Urlaub genommen werden müßte.
» Eventuell auch Pflegekasse, denn GdB 100 + B + H bei einem Kind könnte
» u.U. ja sogar eine Pflegestufe mit entsprechendem Geld auslösen, und
» wenn's nur für die Zeit der Klassenfahrt wäre.
»
» Wie sieht es aus mit Zuschüssen vom Schulträger>
»
» Viel Erfolg
» Ede

Vielen Dank für die Tips, ich werde das mit der Mutter besprechen. Damit kann ich ihr sicher schon mal weiter helfen.

Gruß
Dagmar


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