Re: Sozialauswahl ohne SBV ?
Hallo Torben,
wenn kein Schwerbehinderter oder Gleichgestellter von
der betriebsbedingten Kündigung betroffen ist, muss
die SBV nicht beteiligt werden.
Sofern in euerem Betrieb/Unternehmen aber
betriebsbedingte Kündigungen im Gespräch sind,
solltest Du prüfen, ob ggf. auch Arbeitsplätze von
Schwerbehinderten oder Gleichgestellten betroffen sein
könnten. Dann wäre der § 84 SGB IX Prävention zu
beachten und anzuwenden.
Zúm Thema § 84 findest Du auf den Web-Seiten von Hans-
Peter einen Beitrag von mir. Weiter ist beim § 84 auch
zu beachten, dass der Absatz 2 für alle
ArbeitnehmerInen, also auch Nichtbehinderte gilt und
zu beachten ist.
Bernhard