Kündigungsschutz! BR+Schwerbeh.+gesetzlich! Was zählt genau? (Kündigung)

Ede vom Bayerwald, Friday, 20.04.2007, 09:24 (vor 6223 Tagen) @ anja

Hallo anja,

hat da eigentlich das IA zugestimmt>
Wenn der schwerbehindert ist, muss das IA gefragt werden auch bei Änderungskündigung!!!
Und angesichts der Rechtslage, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass die da entsprechend Gesetz und Verwaltungsvorschriften eine Zustimmung auch nur andeutungsweise in Erwägung gezogen haben.

Wenn ja, genau prüfen und notfalls beschweren als SBV, eventuell bis Dienstaufsichtsbeschwerde wenn die die Regeln nicht eingehalten haben sollten!!
(Bin so sauer, weil im Zusammenhang mit IA und Änderungskündigung Erfahrungen da sind, dass die sich einen Dreck drumm gekümmert haben, was im SGB IX steht,
>> Denn der AG wird schon einen Grund haben, wenn er kündigen will und wir haben da eh keine Chance, also stimmen wir ungeprüft zu)


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