Re: Beauftragter des Arbeitgebers nach SGB IX
Hallo Werner,
erst einmal eine Frage: was bedeutet hier "in
Absprache mit dem Personalrat und der SchwbV">>
Diese beiden Mitarbeitervertretung können und dürfen
eine solche Absprache nicht treffen. Diese beiden MA-
Vertretungen sind für die Einhaltung und Umsetzung der
Gesetze; hier des SGB IX, verpflichtet. Es gehört zu
ihren gesetzlichen Aufgaben. Gesetzwidriges handeln
dieser könnte zur Gefährdung ihrer Mandate führen.
Ansonsten, wende dich an das zuständige
Integrationsamt und bitte diese um Hilfe/Unterstützung.
Bernhard