Überlastung (Allgemeines)
Hallo Mick,
hier gibt es dann leider nur 2 Möglichkeiten welche mir einfallen. Einmal der Versuch der Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz oder aber Teilzeit. Auf beide haben die Koll. Anspruch. Rechtsgrundlage ist das SGB IX § 81 und ggf. das Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Selbstverständlich mit den möglichen Folgen von Gehaltseinbußen.