Überlastung (Allgemeines)

hackenberger, Tuesday, 24.04.2007, 19:32 (vor 6218 Tagen) @ Mick

Hallo Mick,

hier gibt es dann leider nur 2 Möglichkeiten welche mir einfallen. Einmal der Versuch der Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz oder aber Teilzeit. Auf beide haben die Koll. Anspruch. Rechtsgrundlage ist das SGB IX § 81 und ggf. das Teilzeit- und Befristungsgesetz.;-)

Selbstverständlich mit den möglichen Folgen von Gehaltseinbußen.:-(


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