Muss mein AG mir einen neuen Arbeitsplatz "besorgen" (Umgang mit Arbeitgeber)

andrea091068, Tuesday, 01.05.2007, 14:25 (vor 6226 Tagen)

:-) Hallo zusammen, ich bin37 Jahe alt, aufgrund verschiedener chron. Erkrankungen GdB 50% und seit nunmehr 5 Jahren als "Dauerkrank" bei meinem Arbeitgeber gemeldet. Ich bin aber immer noch angestellt. Zuletzt arbeitete ich als Krankenschwesetr in einer Uniklinik als OP-Leitung. Von der leitenden Position musste ich bereits zurücktreten, da ich über die BfA eine berufliche Reha begonnen hatte, die aber auch aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen werden musste. Nachdem Krankengeld, Arbeitslosengeld und andere Zahlungen ausgelaufen sind habe ich kein Einkommen mehr. (Lieber Gott, erhalte den Arbeitsplatz und die Gesundheit meines Mannes:-))!!
In der zwischenzeit war ich bereits bei meiner Pflegedienstleitung vorstellig geworden um wieder zu arbeiten. Selbst mit den vorliegenden gesundheitlichen Einschränkungen müsse ja wohl in einem so großen Betrieb wie einer Uniklinik eine Arbeitsstelle für mich zu finden sein. Die gesundheitlichen Einschränkungen sind meinem Arbeitgeber bekannt und es ist auch bekannt das ich in meiner alten Position nicht wieder arbeiten kann. Es ist sogar fraglich ob ich wieder vollzeit arbeiten kann. Leider hat mich mein AG damals ziemlich im Regen stehen lassen und mir gesagt sie hätten nichts für mich. Es wären die geeigneten Stellen bereits mit anderen "Kranken" besetzt. Den Klagemarathon gegen die BfA weg. Erwerbsminderungsrente habe ich nach 6 Jahren entnevt abgerochen (andere lange Geschichte!) Auch aus finaziellen Gründen will ich wieder arbeiten gehen.
Nun meine eigentliche Frage: Muss mir mein AG im Betrieb eine geeignete Arbeit zu verfügung stellen> In ähnlicher Position, zu ähnlichen Arbeitszeiten, unter welchen Voraussetzungen> In der Klinik gibt es eien Betriebsrat und eine Schwerbehindertenvertretung.Diese möchte ich auch einbinden. Es wäre toll wenn auch von Euch einige Antworten und Tipp's für mich dabei wären. Vielen Dank, Andrea


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