Muss mein AG mir einen neuen Arbeitsplatz "besorgen" (Umgang mit Arbeitgeber)

hackenberger, Tuesday, 01.05.2007, 14:41 (vor 6228 Tagen) @ andrea091068

Hallo Andrea,

erst einmal toll, dass Du nicht einfach „die Flinte ins Korn wirfst“ wie man so schön zu sagen pflegt.

Da ihr ja eine SchwbV und einen BR habt, spreche doch mit diesen. Die sind für Dich da und sollten dein Anliegen aufgreifen und handeln. Die Rechtsgrundlage hier sind die §§ 81 (4) und 84 des SGB IX. Voraussetzung ist aber, dass eine grundsätzliche Arbeitsfähigkeit gegeben ist. Es besteht dann u.U. auch einen Anspruch auf Teilzeit. Leider musst Du aber akzeptieren, dass es eine Änderung in der Art der Tätigkeit geben kann und leider auch was die Bezahlung betrifft.

Du hast grundsätzlich einen Anspruch auf eine Beschäftigung unter Berücksichtigung Deiner Möglichkeiten auch unter Beachtung der Behinderung bzw. deren Auswirkungen. Hier sind an die AG auch bestimmte Anforderungen gestellt, diese können bei größeren AG höher sein als bei kleinen AG. Hier kann es sogar bis auf für den AG zumutbaren organisatorischen Maßnahmen gehen, sofern erforderlich.

Aber der AG muss keine „Wunder“ bewirken.

Du findest zu diesem Thema auch sehr viel unter den Suchbegriffen „BEM“ bzw. „Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement“ oder auch „§ 81 (4) SGB IX“

Deine SchwbV und Dein BR sollte hier aber das notwendige Wissen haben, also wende dich an diese.

Du kannst auch den Integrationsfachdienst des IA um Unterstützung bitten. Diese kennen u.U. den Betrieb und die Möglichkeiten auch schon, falls sie schon einmal hier tätig waren.

Viel Erfolg!


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