Neuwahl oder nicht ?
Hallo
Bei uns sind zwei mehr oder weniger selbständige
Betriebe (auch räumlich voneinander getrennt)erloschen
und in einem neuen Betrieb zusammengefasst worden. Der
kleinere Betrieb aus B hatte schon eine
Schwerbehindertenvertretung, der größere aus A hat
noch keine. Wie ist hier die rechtliche Lage > Wird
die SBV aus B nun automatisch auch die SBV von A >
Oder müssen wir neuwählen lassen > Und gibt es dann 2
Schwerbehindertenvertretungen in jeweils A und B >
Kann mir dabei jemand weiterhelfen >
Danke und Gruß
Günther Kreek