Allg.Gleichbehandlungsgesetz, AGG - Beschwerdestelle (AGG)

Apanatshi, Bayern, Friday, 04.05.2007, 09:53 (vor 6205 Tagen)

Hallo liebe Forumsbesucher,

wer hat schon Erfahrung mit dem AGG. Für mich stellt sich folgende Frage:
Das AGG wird in unserem Betrieb den Arbeitnehmern zur Kenntnis gebracht und zudem soll/wird eine Beschwerdestelle eingerichtet. Diese Beschwerdestelle soll paritätisch besetzt werden und zwar 2 Personen aus der Verwaltung (Betriebsarzt und Personalleitung) und mit 2 Personen aus dem Betriebsrat. Ich habe mein Interesse als Schwerbehindertenvertretung ebenfalls angemeldet, da es häufig ja auch mein "Klientel" betreffen kann. Dies wurde abgelehnt mit der Begründung, dass nur Betriebsratsmitglieder die Möglichkeit dazu haben. Ich glaube das aber noch nicht so recht, kann aber dazu im Moment nichts finden.
Weiß da jemand vielleicht mehr>

Gleich vielen Dank für evtl. hilfreiche Antworten.

Andrea


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