Stellungnahme (Kündigung)

Michael, Friday, 04.05.2007, 14:02 (vor 6225 Tagen) @ Eric73

Hallo Eric,

entschuldige bitte meine Nachfrage, aber der schwbM hat sich doch sicher während der befristeten Zeit bewährt, oder>
Braucht man denn dazu noch eine Stellungnahme> Ist bei euch die Stellungnahme auch bei nicht Behinderten nötig> Ich kenne diese Vorgehensweise nicht. Bei uns wird auf Grund der mündlichen Stellungnahme des Vorgesetzten, egal ob es einen schwbM oder einen Nichtbehinderten betrifft, eine befristete in eine unbefristete Beschäftigung umgewandelt.
Gruß Michael


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion