Schwerbehindertenvetreter im Personalrat (Allgemeines)

Horst Schillinger @, Köln, Friday, 04.05.2007, 15:46 (vor 6208 Tagen) @ Felix

» Guten Abend,
»
» ich bin im November 2006 zum stellvertretenden Schwerbehindertenvertreter
» in der Sparkasse gewählt worden. Mein Kollege, der
» Schwerbehindertenvertreter,
» ist jetzt über die Reserveliste in den Personalrat gerückt. Er ist jetzt
» stimmberechtigt in allen Dingen. Meine Frage nun: Habe ich jetzt als sein
» Stellvertreter das Recht auch an Personalratssitzungen teilzunehmen >
»
» Danke für Eure Antwort :-)
» Ciao Felix

Hallo Felix,

in NRW muss sich die Vertrauensperson entscheiden ob er als Personalratsmitglied oder als SB-Vertreter an den Sitzungen des Personalrates teilnimmt.
Nimmt er an den Sitzungen als stimmberechtigtes Personalratsmitglied teil, darf der 1. Stellvertreter der Schwerbehindertenvertretutung an der Sitzung des PR teilnehmen. Allerding ohne Stimmrecht (gilt auch für SB-Angelegenheiten).
Nimmt er an den Sitzungen des PR als stimmrechtsloser Vertrauensmann teil, so rückt ein anderer Kollege aus der Personalratsliste nach und dieser nimmt dann mit Stimmrecht an den Sitzungen teil. Die Vertrauensperson ist dann immer noch im PR allerdings wieder ohne Stimmrecht. In diesem Fall kannst Du nicht an den Sitzungen teilnehmen.

Viele Grüße

Horst Schillinger
Vertrauensperson der Schwerbehinderten
Kreissparkasse Köln


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